Zu den äußeren Voraussetzungen zählen eine Krankenversicherung oder ausreichend
finanzielle Mittel, um eine Therapie bezahlen zu können. Des weiteren müssen
sich Patient/in und Therapeut/in regelmäßig in der Praxis der Therapeutin treffen können,
und es muss eine sprachliche Verständigung möglich sein, da es sich um eine
verbale Behandlungsmethode handelt. Des weiteren muss die Behandlung des Patienten/der
Patientin ohne Begleitung möglich sein, d.h. das Mitbringen von Partnern, Kindern
oder Tieren steht einer erfolgreichen Therapie im Wege.
Dazu kommen noch weitere Bedingungen, die erfüllt sein müssen:
Der Therapeut/die Therapeutin muss zum Studium und der Zulassung als Arzt oder
Psychologe noch eine ca. 5 jährige Zusatzausbildung absolvieren, um analytische
Psychotherapien selbstständig durchführen zu dürfen. Sinnvoll für
eine gute Behandlung ist zusätzlich die klinische Erfahrung in der Behandlung von körperlichen
Erkrankungen, da so eine sichere Einordnung der Beschwerden in ein psychosomatisches
Krankheitskonzept gewährleistet ist. Selbstverständlich können sich auch
neben nachgewiesenen psychosomatischen Erkrankungen rein körperliche Erkrankungen
entwickeln, und müssen im Laufe einer Therapie immer auch erkannt und behandelt
werden.
Neben der Aus- und Weiterbildung und der oben bereits beschriebenen
klinisch-therapeutischen ärztlichen Erfahrung sind sowohl die persönliche
Eignung als auch die allgemeine Lebenserfahrung des Therapeuten/der Therapeutin weitere
wichtige Voraussetzungen. Wichtig ist es, dass die Therapeutin Maßnahmen zur
Sicherstellung der eigenen Integrität ergreift, um zuverlässig und stabil während
der Behandlung zur Verfügung zu stehen. Fortbildung und Qualitätssicherungsmaßnahmen
gehören wie die strenge Handhabung der Schweigepflicht zu den Selbstverständlichkeiten
einer ärztlich/ therapeutischen Berufsausübung. Der Therapeut/die Therapeutin
muss auch gewährleisten, dass die Therapiesitzungen pünktlich, in einer
ausreichenden Regelmäßigkeit, und nach bestimmten Absprachen stattfinden.
Auch von Seiten der Patientinnen und Patienten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt
sein, um eine psychotherapeutische Behandlung mit günstigen Aussichten beginnen und
abschließen zu können. Es muss eine Erkrankung vorliegen, die in der vorgegebenen Zeit
durch das gewählte Verfahren behandelbar ist. Wenn dies gegeben ist, dann wird die
Behandlung auch durch die Beihilfe und einige private Krankenkassen finanziert (abhängig
vom Versicherungsvertrag). Alle anderen Psychoanalysen (z.B. zur Selbsterfahrung oder
Ausbildung) müssen selbst finanziert werden. Als weitere Voraussetzung muss die äußere
Lebenssituation ausreichend veränderbar und der Patient/die Patientin ausreichend
belastbar für eine Therapie sein. Das hört sich widersprüchlich an, weil die Situation
der Erstvorstellung fast regelhaft dadurch geprägt ist, dass eine gewisse
„Hoffnungslosigkeit“ empfunden wird, und vermeintlich kein eigener Handlungsspielraum
mehr besteht. Hier muss die Therapie- und Lebenserfahrung der Therapeutin aushelfen, die
Situation richtig einzuschätzen. Die „Belastbarkeit für eine Therapie“ ist wichtige
Voraussetzung, um eine mehr oder weniger lange Phase am Therapiebeginn bestehen zu
können, in der die Symptome noch anhalten, und die Therapie als empfundene Belastung
noch hinzukommt. Meistens hält sich diese Zusatzbelastung mit einer gewissen Entlastung
(endlich Hilfe zu bekommen) im Gleichgewicht. Erst nach dieser „Investitionsphase“ ist
im Weiteren dann mit einer überwiegenden Erleichterung zu rechnen. Auch hier hilft die
Erfahrung der Therapeutin, um die Situation darum vor Angebot und Aufnahme einer
Therapie richtig einzuschätzen. Verläuft diese Einschätzung sorgfältig, so können
Patienten/Patientinnen darauf vertrauen, dass mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit
(nicht Sicherheit) die Therapie Erfolg versprechend angeboten werden kann. Ob dieses
Angebot dann angemessen für die eigene Situation ist, in der Hilfe gesucht wird, kann
nur jeder Patient/Patientin ganz individuell für sich entscheiden. Sollten diese
Voraussetzungen von Seiten der Patientin/des Patienten nicht erfüllt sein, so berate ich
im diagnostischen Erstgespräch auch über alternative Behandlungsmöglichkeiten.
Gelingt diese Ersteinschätzung in den Vorgesprächen, und wird anschließend eine
tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie oder eine analytische Psychotherapie
fachgerecht durchgeführt, so kann eine kleinschrittige Erweiterung der eigenen
Wahrnehmungs- und Handlungsmöglichkeiten, Symptomfreiheit (oder -linderung), und damit
höhere Lebenszufriedenheit erreicht werden. Zukünftige Herausforderungen im Leben können
wieder erfolgreicher und ohne Ausbildung von Symptomatik gemeistert werden. Im Idealfall
wird man/frau wieder so, wie es eher wieder dem eigentlichen „Sosein“ entspricht.
Ungünstige Ereignisse im eigenen Leben können nicht eliminiert, aber in die eigene,
reifende Persönlichkeit integriert werden. Alle Wünsche, sich in eine andere, idealere
Persönlichkeit zu verwandeln, müssen enttäuscht werden. In den Vorgesprächen liegt es
darum in der Verantwortung der Therapeutin, dabei zu helfen, gemeinsam realistische
Ziele zu formulieren.
Unter den Abschnitten Kontaktaufnahme, Fachärztliche Beratung und
Psychotherapiebeginn beschreibe ich kurz, welche Schritte zur Sicherstellung dieser
Voraussetzungen ich in meiner Praxis anbiete.