Die ärztliche und psychotherapeutische Schweigepflicht ist
die Grundlage aller meiner therapeutischen Angebote für
alle, die sich an mich wenden. Vertrauen kann sich nur auf
dieser Basis zwischen Menschen entwickeln. Ohne diese
Sicherheit, dass Vertrauliches in meiner Praxis bleibt, kann
ich meinen Beruf, der für mich Berufung ist, nicht ausüben.
Die ärztliche Schweigepflicht ist schon seit Hippokrates
ethische Grundlage für alles Heilen. Geschützt wird die
Schweigepflicht durch das deutsche und europäische
Grundgesetz und die europäische Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO). Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht werden
nach dem Strafgesetzbuch bestraft, wenn sie angezeigt
werden. Alles, was dem Arzt oder der Psychotherapeutin
anvertraut oder sonst bekannt gemacht wird, unterliegt
dieser Schweigepflicht. Leider ist die Einhaltung für Ärzte
und Psychotherapeuten in den letzten zwei Jahren zunehmend
schwieriger geworden.
Der Gesetzgeber hat mit einer Vielzahl von Gesetzen eine
Situation geschaffen, in der eine Einhaltung aller Gesetze
zu diesem Thema nicht mehr konfliktfrei möglich ist. Alle
Praxen, die gesetzlich Versicherte behandeln wollen, müssen
an die sogenannte Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen
sein. Seit dem 01.01.2019 werden Praxen, die gesetzlich
Versicherte behandeln, mit einem Honorarabzug bestraft, die
dieser Pflicht nicht Folge leisten. Es handelt sich bei
diesem Projekt um eine „Zwangsvernetzung“ der meist gut
digitalisierten Praxen (auch meine Praxis ist papierfrei
komplett digitalisiert). Bisher konnten diese intimen
Informationen wie Diagnosen, Sitzungsdokumentationen,
Befunde oder Medikamentenverordnungen, oder
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verschlüsselt im
Praxisverwaltungssystem gespeichert, und durch vielfältige
Maßnahmen in der eigenen Praxis geschützt werden. Blieb
dieser Computer, auf dem diese gespeichert wurden, vom Netz
getrennt, waren die Informationen noch zusätzlich geschützt.
Aktuell werden die Praxiscomputer mit einem sogenannten
Konnektor an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen.
In Zukunft sollen die Praxisverwaltungssysteme komplett in
einer zentralen Cloud geführt werden. Ärztinnen und
Psychotherapeuten können diese Daten nicht mehr sicher vor
dem Zugriff dritter Personen schützen. Nach den
Informationen der Betreibergesellschaft Gematik geht es bei
dieser „Digitalisierung“, um eine Vernetzung und Austausch
der Informationen unter den verschiedenen „Akteuren des
Gesundheitswesens“. Die eigenen Befunde und Daten sollen in
einer elektronischen Patientenakte zentral gespeichert, und
nach dem Willen des Gesetzgebers auf einem Smartphone
verfügbar sein. Was sich nach zusätzlichem Service anhört,
den fortschrittliche Menschen gerne befürworten, ist eine
mögliche Gefahr durch die zentrale Speicherung auf den
Servern der Firma Arvato des Bertelsmann-Konzerns.
Patientinnen und Patienten erfahren nicht mehr, wer aus dem
Gesundheitswesen auf die Daten zugreift. Gesetze können
laufend weiter geändert werden. So war die Nutzung der
elektronischen Patientenakte in Österreich anfänglich
freiwillig, nach einer Gesetzesänderung später Pflicht.
Dieses Vorgehen steht nach meiner Auffassung momentan im
Konflikt mit der europäischen DSGVO.
Als Patientin oder Patient kann man gegen die Speicherung
der Daten und Befunde aktuell Einspruch erheben, nicht aber
gegen eine pseudonymisierte Weitergabe der Abrechnungsdaten
der Behandler an Forschungseinrichtungen und andere
Institutionen aus der „Gesundheitswirtschaft“. Befürchtung
von Datenschützern ist die mögliche Rekonstruktion von
Datensätzen und Verknüpfung mit Datenprofilen zu einer
Person, die anderweitig erhoben werden.
In Finnland wurde 2020 ein Psychotherapiezentrum mit 22
Praxen gehackt, und angeblich die Sitzungsprotokolle mit
intimsten Details von sehr vielen Patientinnen und Patienten
von den Erpressern ins Netz gestellt. Es gibt viele ähnliche
Berichte dazu aus anderen Ländern.
Informatik-Experten gehen davon aus, dass sensible,
unveränderbare Gesundheitsdaten von allen Bundesbürgern
niemals komplett geschützt zentral gespeichert werden
können. Das Risiko des Datenraubes besteht in an die
Telematikinfrastruktur angeschlossene Praxen auch für privat
versicherte Patientinnen und Patienten und Selbstzahler, da
- wenn überhaupt - das gesamte Praxisverwaltungssystem an
die TI angeschlossen wird.
Ich habe mich entschlossen, meine Patientinnen und Patienten
diesen Gefahren nicht auszusetzen. Meine Praxis wurde ab
01.01.2022 als Privat- und Selbstzahler-Praxis fortgeführt,
um die Schweigepflicht und den Datenschutz nach dem
ärztlichen Berufsrecht und Europäischen Datenschutzrecht
weiter einhalten zu können. Ich biete keine elektronische
Gesundheitsakte an. Meine Praxis ist nicht an die
Telematik-Infrastruktur angeschlossen. Als Konsequenz dieser
konsequenten Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht kann
ich für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ab
01.01.2022 nur noch zur Verfügung stehen, wenn die
Behandlung selbst bezahlt wird.
Es sprengt den Rahmen dieser Webseite hier entsprechende
Literatur zu meinen persönlichen Bemerkungen zu meiner
Entscheidung zu veröffentlichen. Leider ist es der Regierung
gelungen, diese gesamten Gesetzesänderungen relativ
unbemerkt von der Öffentlichkeit zu verabschieden. Ich habe
mich hier kurzgehalten, und bitte interessierte Leser selbst
im Netz zu recherchieren. Fündig werden Sie in jedem Fall in
den entsprechenden Gesetzen des
Bundesgesundheitsministeriums.