Während der Behandlungen und außerhalb meiner Sprechzeiten kann ich den Anruf nicht persönlich entgegennehmen. Sollte darum nur der Anrufbeantworter erreichbar sein, so bitte ich um deutlich gesprochene Hinterlegung des Namens, des Anliegens, und einer Telefonnummer, unter der ich Sie erreichen und evtl. eine Nachricht nur für Sie hinterlegen kann. Ich rufe dann so schnell wie möglich zurück. Die Terminvergabe richtet sich nach meinen Behandlungskapazitäten.
In der Regel bin ich donnerstags 18.00 – 18.30 Uhr persönlich am Telefon erreichbar:
Von Nachrichten per E-Mail für Terminvereinbarungen, Beratungen oder in Notfällen bitte ich abzusehen. Ich möchte Sie gerne persönlich sprechen, wenn Sie ein Anliegen haben.
In der ersten telefonischen Kontaktaufnahme erkundige ich mich, auf welche Anregung oder Empfehlung hin die Anruferin oder der Anrufer den Wunsch hat, sich über meine therapeutischen Angebote zu informieren. Mit wenigen Fragen werden die Dringlichkeit und das Anliegen geklärt, und geprüft, ob die Möglichkeit besteht, dass eine von mir behandelbare Krankheit vorliegen könnte und ob ich freie therapeutische Kapazitäten zur Verfügung stellen kann.
Auch Anfragen zu Selbsterfahrung und Supervisionen bespreche ich gerne persönlich am Telefon. In der Regel gibt es nicht „den freien Platz“. Am Telefon können konkret freie Termine und -wünsche besprochen werden. Es kann auf diese Weise vor einem möglichen Erstgespräch zum Kennenlernen eine Klärung erfolgen, wann und ob ich freie Kapazitäten anbieten kann.
Sowohl das Erstgespräch als auch die weiteren Termine finden ohne Wartezeit zum vereinbarten Zeitpunkt statt.
Zur Wahrung der Diskretion in meiner Praxis bitte ich Sie deshalb erst
zum vereinbarten Zeitpunkt zu erscheinen. Meine Praxis wird als ausschließliche
Terminsprechstunde geführt, um ausreichend Zeit für die Gespräche zur
Verfügung stellen
zu können.
Ich bitte Sie darum, vereinbarte Termine wieder telefonisch abzusagen, wenn sie nicht wahrgenommen werden können oder entbehrlich werden.
Zum beratenden und diagnostischen Erstgespräch benötigen privat versicherte Patientinnen
und Patienten einen Nachweis der Personalien (möglichst Personalausweis). Auch ist es
zum persönlichen Erstkontakt sinnvoll, bei der Krankenkasse zu klären, für welche
Therapieformen und in welchem Umfang (Sitzungszahl) die Kassen erstatten. Dies hängt von
der individuellen Vertragsform ab. Bei Beihilfeberechtigten ist die Information wichtig,
zu welchem Prozentsatz die Beihilfe die Kosten übernimmt. Sollte eine Chipkarte
vorliegen, so lese ich diese gerne ein.
Möchten Sie die Beratung oder eine erforderliche Behandlung selbst bezahlen, so benötige
ich nur den Nachweis der Personalien und die Rechnungsadresse. In diesem Fall stelle ich
lediglich eine Rechnung nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte aus. Es wird niemand
von mir erfahren, dass Sie mich konsultiert haben. Bitte fragen Sie mich beim
telefonischen Erstkontakt nach meinem aktuellen Honorar für 50 Min.
Beratung zu Therapiemöglichkeiten