Das Erstgespräch dient der beiderseitigen Information. Mit der Schilderung der Umstände,
die zu diesem Gesprächstermin geführt haben, der Besprechung der körperlichen und
psychischen Beschwerden und weiteren Fragen wird geklärt, ob eine psychotherapeutisch
behandelbare Krankheit vorliegt. Es sind ein bis drei Gespräche à 50 Min. erforderlich,
um die Diagnose(n) zu stellen, die Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, und ausreichend
auf Fragen einzugehen und zu beraten. In diesen Gesprächen werden auch Faktoren geklärt,
die einer bestimmten Behandlungsform möglicherweise aktuell im Wege stehen. Abschließend
wird eine individuelle Behandlungsempfehlung gegeben.
Die Empfehlung des Behandlungsverfahrens ist die Einschätzung, die besonders viel
Erfahrung der Therapeutin erfordert. Sie hängt von der aktuellen, individuellen
Lebenssituation der Ratsuchenden ab. Das erklärt, warum z.B. Depressionen mal
medikamentös, mal mit eher „stützenden“ Therapieverfahren und nur manchmal mit
psychoanalytischen Methoden behandelt werden. Wichtig ist, dass am Ende dieser ersten
Klärung der Situation ohne Fachvokabular verstanden wurde, was hilfreich und möglich
ist, und welche therapeutischen Maßnahmen eher ungünstig in der aktuellen Situation
sind.
Zur Vorbereitung auf dieses Gespräch kann der/die Betroffene sich schon vorab fragen, was er/sie selbst an Einsatz von Zeit und Kraft aufwenden kann und möchte, um sich auf einen Behandlungsweg zu begeben, und ob es einschränkende oder zu berücksichtigende Faktoren gibt (Wechsel des Wohnortes, unregelmäßige Arbeitszeiten, aktuelle Schwangerschaftswünsche, Suchterkrankungen, u.ä.).