Bei einem Therapieangebot erfolgt gleichzeitig die Einschätzung der voraussichtlichen
Dauer. Je nach Therapieart und -dauer, sowie Terminwünschen bestehen unterschiedliche
Wartezeiten (von keiner bis zu mehreren Monaten).
Sollte sich der betroffene Patient/Patientin für mein Angebot entscheiden, so werden in
weiteren Vorgesprächen noch die bisherige Lebensgeschichte und die aktuelle
Lebenssituation vertiefend erfragt, das Verfahren näher erklärt, eine
Therapievereinbarung mit der Psychotherapeutin getroffen. Auch eine Aufklärung über
mögliche unerwünschte Wirkungen findet statt. In diesen Gesprächen werden so gut wie
möglich alle aufkommenden Fragen geklärt. Im Falle einer Beantragung der Kostenübernahme
bei der Beihilfe oder privaten Krankenkasse muss der Patient/die Patientin einen
formalen Antrag stellen, und die ärztliche Psychotherapeutin einen anonymisierten
Bericht mit einer diagnostischen Einschätzung und der Therapieplanung an einen Gutachter
der Krankenkassen hinzufügen. Bei einigen privaten Krankenkassen ist dieses Verfahren
auch nicht anonymisiert.
Der hier geschilderte Weg der Kontaktaufnahme, Beratung und evtl. Einleitung einer
Therapie ist meine derzeitige persönliche Vorgehensweise, die sich als hilfreich
herausgestellt hat (und sich vielleicht auch weiter verändert). Jede/r
Therapeutin/Therapeut handhabt das etwas anders. Die Darstellung soll die Entscheidung
zur Kontaktaufnahme erleichtern.
Für Behandlungsindikationen, sowie die Therapieplanung und -durchführung gibt es
allerdings weniger subjektive Kriterien, die den Erfolg dieses Therapieverfahrens
bestimmen. Ich wende in meiner Praxis das aktuelle psychoanalytische und ärztliche
Wissen an, welches auf den Behandlungs-Erfahrungen von vielen Patientinnen und Patienten
basiert, und seit über 120 Jahren gelehrt und weltweit angewandt wird.